Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Nachfahren – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament aus